Objektschutz nur vom 01.11. bis 30.03.
Ausschließlich und nur während der Nebensaison werden sämtliche Gebäude mittels Überwachungskameras mit Alam Funktion gesichert.
Die Objektüberwachung erstreckt sich ausschließlich vom 01. November bis zum 30. März. Während der Reisesaison bleibt die Aufzeichnungsfunktion der Kameras inaktiv.
Eine unterstützende Beweissicherung durch Kamera Aufzeichnung ist bei einem Diebstahl oder Einbruch während der Saison somit nicht möglich.
Wichtig: Beachten Sie, dass aus haftungsrechtlichen Gründen beim Verlassen der Immobilie stets Fenster und Türen ordnungsgemäß verschlossen werden. Keine Versicherung haftet bei Diebstahl, wenn die Haustür nur zugezogen wurde oder ein Einbrecher durch ein gekipptes Fenster eingestiegen ist. Wir können die Verriegelung zeitgenau auslesen und müssen diesen Zustand der jeweiligen Versicherung mitteilen.